Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH
§1 Anwendungsbereich
(1) Für Verträge mit der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Mündliche Nebenabreden müssen auf einem dauerhaften Datenträger dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH.
(4) Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
§2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder wenn wir ihnen durch Zusendung der Waren nachkommen.
(2) Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden einerseits und Bestätigung der Bestellung bzw. Ausführung der Bestellung durch die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH.
(3) Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.
(4) Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
(6) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
(7) Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Angebots- oder Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH exklusiv Mehrwertsteuer und ohne Kosten für Verpackung und Versand.
(3) Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden bis zu einem Bestellwert von 200,00 Euro pro Bestellung 6,00 Euro Versandkosten berechnet. Ist der Wert der Bestellung höher, erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands kostenfrei. Bei Versendungen ins Ausland werden Versandkosten in Höhe der entstehenden Kosten berechnet.
(4) Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.
(5) Wir liefern gegen Rechnung. Alle Rechnungsbeträge sind mit Auslieferung der Ware fällig und spätestens 30 Tage nach diesem Zeitpunkt und Zugang der Rechnung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH gutgeschrieben wurde. Befindet sich der Kunde bei Zahlungen gegen Rechnung nach 30 Tagen mit der Zahlung im Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zahlen, wenn weder der Kunde noch die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an. Die übrigen gesetzlichen Rechte der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(7) Bei Zahlung gegen Rechnung stehen der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH die im Folgenden beschriebenen Sicherungsrechte zu:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware gilt die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH als Hersteller und erwirbt Eigentum an der neu entstehenden Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte ihrer Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Ware der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache – auf die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten. Stehen dem Kunden aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware Ansprüche gegen Dritte zu, so tritt der Kunde diese sicherungshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden – widerruflich –, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.
(8) Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt.
(9) Zahlungen werden nach Wahl der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung – insbesondere Mahnkosten – entstanden, so kann die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
§4 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
§5 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
(3) Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt.
(4) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH zurückzusenden.
(5) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.
(6) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Offensichtliche Mängel oder Transportschäden müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen gerügt werden.
(8) War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, sind wir berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 40 Euro in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, uns der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten. Zusätzlich hat in diesem Fall der Kunde die Versendungskosten zu zahlen.
§6 Datenschutz und Geheimhaltung
Für den Datenschutz verweisen wir auf unsere separate Datenschutzerklärung.
§7 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Vertragssprache ist deutsch.
(3) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH vereinbart.
(4) Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
§8 Haftung
(1) Die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: Die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Verletzt die Mehlhose Antirutschprodukte GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH nach ihrem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH ausgeschlossen.
(4) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Mehlhose Antirutschprodukte GmbH für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.